Die Fluggruppe Hasenstrick klagt gegen die Hasenstrick Liegenschaften AG
(Hasenstrick Liegenschaften AG als Eigentümerin des grösseren Teils des Flugfeldes Hasenstrick, des Hangars, des Flugbetriebsgebäudes und des Vorfeldes, sowie als Vermieterin dieser Anlagen)
Verschiedene Medien haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder mit dem Flugfeld Hasenstrick befasst. Diese Berichte waren stets auf den Informationen der Fluggruppe Hasenstrick aufgebaut, welche deren Präsident den Medien zugetragen hat. Da es sich dabei um die Sachdarstellung von nur einer Partei, der Fluggruppe Hasenstrick als Mieterin, handelt, sind die Berichte entsprechend einseitig verfasst worden.
Die Hasenstrick Liegenschaften AG ist, so die Zeitung dies als opportun erachtete, zu einer Stellungnahme angefragt worden. Dies erfolgte meistens zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Hasenstrick Liegenschaften AG als Vermieterin von den jeweiligen Beschlüssen der Fluggruppe oder dessen Vorstand noch keine Kenntnis hatte, also konnte sich die Vermieterin dazu nicht äussern. Die Zeitungen stützten sich dann im Wesentlichen auf die Ausführungen des Präsidenten der Fluggruppe Hasenstrick. Die Hasenstrick Liegenschaften AG hat konsequent darauf verzichtet, die Vertragsverhandlungen via die Öffentlichkeit zu führen.
Handänderung des Flugfeldes im Jahr 2002
Im Jahr 2002 hat Ernst Büchli das Flugfeld, den Hangar, das Flugbetriebsgebäude und damit alles, was auf dem Grundstück steht und alles, was mit diesem und den Gebäuden verbunden ist, an die Hasenstrick Liegenschaften AG verkauft. Die Fluggruppe Hasenstrick hat dies nie respektiert, schreibt diese doch nach sieben Jahren noch (siehe Presse), 'das Flugfeld gehöre moralisch der Fluggruppe Hasenstrick'. Vor dem Verkauf hat Ernst Büchli jahrelang mit der Fluggruppe Hasenstrick verhandelt, sollte diese doch die Anlage privilegiert erwerben können. Die damaligen Verhandlungen des früheren Eigentümers mit der Fluggruppe Hasenstrick sind jedoch gescheitert. Ein Verkauf an Dritte war deshalb unumgänglich.
Die Hasenstrick Liegenschaften AG hat somit die Anlage rechtmässig erworben und dafür einen marktüblichen Kaufpreis bezahlt. Als Eigentümerin ist sie berechtigt, die Ihr aus dem Eigentum zustehenden gesetzlichen Rechte auszuüben. Sie hat mit dem Erwerb auch die von Ernst Büchli eingegangenen Pflichten übernommen. Sie respektierte deshalb in den vergangenen Jahren und bis Ende 2009 den im Grundbuch bis 31.12.09 eingetragenen Miet- und Pachtvertrag mit der Fluggruppe Hasenstrick. Nach diesem Datum steht es der Grundeigentümerin frei, neue Lösungen zu finden. Es wird hier ausdrücklich festgehalten, dass die Vermieterin diesen Miet- und Pachtvertrag nicht verletzt hat.
Mietvertrag von 1990
(abgeschlossen zwischen Fluggruppe Hasenstrick + Ernst Büchli)
Die Fluggruppe Hasenstrick hat im Januar 1990 mit dem damaligen Eigentümer des Hasenstrick einen Miet- und Pachtvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde im Grundbuch der Gemeinde Dürnten eingetragen und war demzufolge zwanzig Jahre lang nicht kündbar. Der im Grundbuch erfolgte Eintrag läuft per 31.12.09 ab, er wird dann gelöscht. Das Mietgericht Hinwil bezeichnete dieses Rechtsverhältnis als ‚unecht befristeten Mietvertrag‘.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein derart lange andauerndes Mietverhältnis nach 20 Jahren an die aktuelle Situation anzupassen ist, selbst dann, wenn dieses zu keinerlei Beanstandungen geführt hätte. Die Vermieterin erkannte bezüglich verschiedener Punkte des Vertrages Bedarf zu Anpassungen, sodass diese die Fluggruppe bereits im Jahr 2003 mit eingeschriebenem Brief darauf aufmerksam machte, dass eine automatische Vertragserneuerung nicht erfolgt. Um diese Aussage zu bekräftigen erfolgte vorsorglicherweise eine frühe Kündigung. Die Fluggruppe Hasenstrick hatte demzufolge jahrelang Zeit, sich mit der neuen Grundeigentümerin und Vermieterin über die Zukunft nach dem 31.12.09 zu einigen. Die Vermieterin hat dazu immer wieder erklärt, dass die Fluggruppe Hasenstrick auch in Zukunft die beliebten Rundflüge mit kleinen Flächenflugzeugen durchführen soll und kann. Die Fluggruppe Hasenstrick hat die ihr zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt, vor allem nicht dazu, mit der Vermieterin eine erspriessliche Zusammenarbeit aufzubauen. Die Fluggruppe Hasenstrick hat sich jahrelang auf Konfrontation ausgerichtet.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Gemäss Miet- und Pachtvertrag aus dem Jahr 1990 hatte die Fluggruppe Hasenstrick jährlich Fr. 38.000,- zu bezahlen. Tatsächlich bezahlte die Fluggruppe Hasenstrick zwischen 2002 und 2009 jährlich Fr. 35.020,-. Alle diesbezüglichen Mahnungen blieben erfolglos. Der Ausstand beträgt per 31.12.09 Fr. 21.460,-. Gemäss Miet- und Pachtvertrag aus dem Jahr 1990 bedarf jede Vertragsänderung der Schriftform: Art. 17 - Bei Verkauf der Liegenschaft mit Übernahme der Mietverhältnisse durch den Erwerber gelten nur die schriftlichen und vom Mieter einwandfrei nachgewiesenen Vereinbarungen als vom Erwerber übernommen. - Auf die Aufforderung, eine allfällige Vertragsänderung betreffend des Miet- und Pachtzinses mittels der verlangten Schriftform nachzuweisen, konnte die Fluggruppe Hasenstrick nichts vertragskonform belegen. Sie weigert sich aber trotzdem beharrlich, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu bezahlen.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Betreffend des vertraglichen Miet- und Pachtzinses von Fr. 38.000,- pro Jahr muss man wissen, dass die Grundeigentümerin dafür einen Hangar für sieben Flugzeuge mit Vorgelände, eine technische Werkstätte (Betrieb für Flugzeugunterhalt), das Flugbetriebsgebäude mit Umschwung, die Landebahn mit den seitlichen Sicherheitsflächen und Betriebsmaterial zur Verfügung stellte, welches beim Erwerb mit dem Grundstück und den Gebäuden verbunden war. Die Fluggruppe Hasenstrick hat die Standflächen für drei Flugzeuge und die technische Werkstätte untervermietet. Sie ist dafür entschädigt worden. Die monatliche Belastung war deshalb für die Fluggruppe Hasenstrick sehr klein.
Vorkommnisse zwischen 2003 und 2009
Nach dem Erwerb der Liegenschaft fordert die Fluggruppe von der Hasenstrick Liegenschaften AG eine Entschädigung für angeblich im letzten Jahrhundert geleistete Arbeiten, wohl wissend, dass diese Forderung keine rechtliche Grundlage hat.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Oldtimer-Treffen:
Die traditionellen Hasenstrick Oldtimer-Treffen wurden immer beliebter. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit, bis der grosse Parkplatz nicht mehr reichen würde. Als es im Herbst 2005 so weit war, hat die Fluggruppe Hasenstrick das von ihr gemietete Gelände spontan für die Oldtimer geöffnet. Dies wurde ihr ebenso spontan verdankt (eMail vom 21. Sep. 2005 - 18:38 Uhr, Ich möchte nicht unterlassen, Ihnen und der Fluggruppe für die Zusammenarbeit vom letzten Sonntag herzlich zu danken. Gäste haben mir berichtet, dass diese auch den Hangar betreten durften und zu den Flugzeugen interessante Informationen erhalten haben). Dies hinderte den Präsidenten der Fluggruppe Hasenstrick nicht daran, über die Medien zu verbreiten, keinen Dank erhalten zu haben. In der Folge hat die Fluggruppe Hasenstrick der Vermieterin schriftlich mitgeteilt, dass die Nutzung des der Vermieterin gehörenden Geländes nicht mehr möglich sei. Für den Fall, dass dieses Verbot missachtet werde, würde sofort die Polizei gerufen.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Im Jahr 2009 wurde das Gelände infolge der damals laufenden Vertragsverhandlungen vom Ehrenpräsidenten der Fluggruppe in Umgehung des Vorstandes (so die Klage von Präsident Peter Nussbaumer) für die Oldtimer-Treffen vom Mai und September geöffnet. Dies war sicher positiv, jedoch konnte keine vorausgehende Planung erfolgen. Man hat die Teilnahme vorsorglicherweise auf Fahrzeuge bis und mit Baujahr 1969 einschränken müssen.
Ballonfahrten:
Das Hasenstrick Hotel-Restaurant hat im Februar 2008 die Piloten von Heissluft-Ballons zum freien Ballonfahren in den Hasenstrick eingeladen. Solches ist nicht bewilligungspflichtig. Ein Flugbetrieb findet um diese Jahreszeit nicht statt, liegt dann doch üblicherweise Schnee. Radio Zürisee berichtete, dass im Hasenstrick Heissluftballone starten werden. Der Präsident der Fluggruppe Hasenstrick macht Mitteilung an das Luftamt, dass das Hasenstrick Hotel-Restaurant für einen nicht bewilligten Anlass öffentlich Werbung mache. Der Präsident der Fluggruppe wurde deshalb darüber informiert, dass es sich um einen Tourismus-Werbespot handle. Der Präsident der Fluggruppe krebst zurück und erwähnt (Zitat) ‚dass dies hoffentlich keine negativen Auswirkungen auf die Vertragsverhandlungen hat‘.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Militär auf dem Flugfeld & Hochzeitfeier im Hangar:
Es sei hier ausdrücklich erwähnt und anerkannt, dass die Zusammenarbeit mit dem Flugplatzchef (nicht Mitglied des Vorstandes der Fluggruppe Hasenstrick) konstruktiv war. So hatte das Militär die Möglichkeit, auf dem Flugfeld eine Standartenübergabe durchzuführen. Im Hangar fand eine Hochzeitsfeier statt. Seine Bemühungen, dem Hotel für von diesem verkaufte Flugtickets eine bescheidene Provision auszurichten, wurde vom Präsidenten abgelehnt. Hier ein herzlicher Dank für diese Zusammenarbeit.
Gerichtliche Klage der Fluggruppe Hasenstrick
gegen die Hasenstrick Liegenschaften AG !!!
Die Fluggruppe Hasenstrick klagte bei der Schlichtungsstelle und dem Bezirksgericht Hinwil (Mietgericht) gegen die Vermieterin und stellt die Begehren, der von der Fluggruppe Hasenstrick bezahlte Mietzins von Fr. 35.020,- (statt Fr. 38.000,-) sei weiter zu senken und die Anlage zur Bewirtschaftung des Parkplatzes (Schranke zwecks Freihalten des Parkplatzes für Gäste) sei unter Bussenandrohung im Falle der Unterlassung zu entfernen. Falls dies nicht erfolge, sei die Fluggruppe Hasenstrick zu berechtigen, diese Schranke zulasten der Vermieterin zu entfernen. Gemäss Klageschrift des Anwaltes der Fluggruppe Hasenstrick vom 19. Dezember 2005 sollte der Mietzins auf Fr. 28.506,40 pro Jahr (statt Fr. 38.000,- wie vertraglich vereinbart) gesenkt werden.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Das Bezirksgericht Hinwil hat beide Begehren abgewiesen. Es hat die Verfahrenskosten auf Fr. 10.000,- festgelegt. Die Fluggruppe Hasenstrick hat nichts gewonnen und muss Verfahrenskosten und den Anwalt bezahlen. Der Vermieterin sind durch die Klage der Fluggruppe viele Kosten und Umtriebe entstanden, welche einzig auf die Uneinsichtigkeit der Fluggruppe Hasenstrick zurückzuführen sind. Die Vermieterin hat die Fluggruppe mehrfach aufgefordert, auf diesen unsinnigen Prozess zu verzichten und die Klage zurückzuziehen, auch im HInblick auf die anstehenden Verhandlungen über einen neuen Vertrag. Der rechtzeitige Rückzug wurde von der Fluggruppe Hasenstrick unterlassen, sodass es zum Gerichtsurteil kam.
Dieser Entscheid wurde im Spätherbst 2009 rechtskräftig, hat also während vier langer Jahre die Beziehungen zwischen der Fluggruppe Hasenstrick zur Vermieterin belastet, während derjenigen vier Jahre, die dazu hätten genutzt werden können und sollen, um einen neuen Vertrag für die Zukunft abzuschliessen.
Man beachte, die Fluggruppe Hasenstrick erwartet von der Vermieterin den Abschluss eines neuen Vertrages, klagt jedoch zeitgleich gegen diese vor Gericht, und zwar mit einem völlig sinnlosen Begehren.
>>> Wer würde denn mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Anbindung des Flugfeldes an das Grundstück
Unbestritten ist, dass die Hasenstrick Liegenschaften AG mit dem Hangar, dem Flugbetriebsgebäude und dem Vorfeld, sowie dem Hauptteil der Piste das Kernstück des Flugplatzes Hasenstrick besitzt. Sie ist jedoch nicht Eigentümerin der behördlichen Genehmigung, welche es ermöglicht, darauf Flugzeuge starten und landen zu lassen. Diese Rechte liegen derzeit noch bei der Fluggruppe Hasenstrick. Diese erklärt jedem, der zuhören will, dass sie diese Rechte per 31.12.09 zurückgibt bzw. erlöschen lässt. Sie ist jedoch nicht damit einverstanden, in einem neuen Vertrag zu akzeptieren, dass diese Rechte in Zukunft von der Grundeigentümerin gehalten werden.
Man beachte diesbezüglich, dass es dabei nicht um die Konzession für den Flugbetrieb bzw. die Durchführung der Rundflüge geht. Letzteres ist Sache derjenigen, welche die Fliegerei betreiben, also der Fluggruppe Hasenstrick. Es geht jedoch um das Recht, welches aus einer Wiese ein Flugfeld macht, genaus so, wie aus einem Stück Land eine Kiesgrube oder aus einer Felswand ein Steinbruch wird. Alle diese Bewilligungen sind stets mit dem Grundeigentum verbunden. Es ist deshalb eine Selbstverständlichkeit, dass die Grundeigentümerin, welche einen Flugplatz gekauft und diesen bezahlt hat, dieses Recht für sich beansprucht.
Die Fluggruppe Hasenstrick hätte deswegen deren Flugbetrieb wie bisher durchführen können. Dies wurde ihr immer wieder versichert.
Vertragsverhandlungen
(Hier folgen in den nächsten Tagen weitere Ausführungen)
Es sei jedoch schon jetzt erwähnt, dass die Fluggruppe Hasenstrick mehrere Vertragsentwürfe erhalten hat. Gemäss deren den Zeitungen abgegebenen Informationen hat sie angeblich keinen einzigen Vertrag erhalten. Dies stimmt nicht. Sie hätte richtigerweise erklären müssen, keinen einzigen, der ihr zugesagt hat. Der Präsident der Fluggruppe Hasenstrick hat denn auch zuhanden der Zeitung (dort nachzulesen) erklärt, der nun erwartete weitere Entwurf werde wohl auch nicht den Vorstellungen der Fluggruppe entsprechen. Die Vermieterin hat diese öffentliche Aussage dann zum Anlass genommen, auf die Ausarbeitung eines weiteren Vorschlages zu verzichten....
Die Fluggruppe Hasenstrick hat sich stets geweigert, die von ihr gewünschten und für die Beurteilung der aktuellen Situation, als Voraussetzung für einen Neuabschluss, erforderlichen Dokumente auszuhändigen.
Überwintern der Flugzeuge im Hasenstrick (Winter 2009/10)
Der zuletzt für die Fluggruppe Hasenstrick tätige Verhandlungsermächtigte, zugleich Ehrenpräsident der Fluggruppe, hat sich kurz vor der HV der Fluggruppe Hasenstrick vom 17.10.09 gemeldet und erwähnt, dass die Fluggruppe deren Flugzeuge in Kürze ausfliegen müsse, weil Ende Jahr wohl Schnee liege und dies dann unmöglich sei. Zudem würde die Fluggruppe den Betrieb über den Winter stilllegen um Gebühren, Taxen und Versicherungsprämien einzusparen. Dies war einleuchtend. Somit wurde man sich innert Minuten einig, dass die Fluggruppe die Flugzeuge bis März oder April 2010 stehen lassen kann, jedoch ohne dass damit ein neues Vertragsverhältnis begründet werde. Dies wurde sofort schriftlich bestätigt. Das Angebot umfasste auch die Flugzeuge der Untermieter. Der Ehrenpräsident hat sich diesbezüglich ausdrücklich noch telefonisch vergewissert, damit kein Missverständnis entsteht. Die Entschädigung sollte für drei Monate Fr. 9.500,- betragen, also genau derjenige Betrag, welcher vor 20 Jahren als Miet- und Pachtzinszins ausgehandelt wurde. Es sollte damit auch etwas Zeit geschaffen werden, um das neue Vertragswerk abzuschliessen. Der Ehrenpräsident hat dies der HV vorgelegt. Das Unwahrscheinliche geschah, die Fluggruppe hat dieses Angebot abgelehnt. Sie hat es offenbar vorgezogen, die Flugzeuge irgendwo in der Schweiz abzustellen und den Hangar und das Flugbetriebsgebäude zu räumen. Als am 18.10.09 die Zeitungen sich bei der Grundeigentümerin über den Entscheid der Fluggruppe informieren wollten, konnte diese nur erwähnen, davon nicht zu wissen. Die sofortige Rückfrage beim Ehrenpräsidenten führte zu dessen Auskunft, er dürfe dazu nichts sagen, der Vorstand würde die Grundeigentümerin informieren.
‚Rettungsversuch‘ des Präsidenten der Fluggruppe Hasenstrick vom 21.11.09
(Bericht im Zürcher Oberländer vom 25.11.09)
Gemäss Bericht des Zürcher Oberländers hat der Präsident der Fluggruppe einen letzten ‚Rettungsversuch‘ unternommen. Hier einen Auszug aus dem Anhang aus seinem eMail:
'Wir sind weiterhin nicht bereit, diese Halterschaft resp. Betriebskonzession an Sie „abzutreten“, da wir dazu gar nicht befugt sind'. Im Weiteren unterliegen Sie einem Irrtum, wenn Sie behaupten, dass uns diese „Übung“ viel Geld kostet: Wir werden beachtlich Geld sparen können, da die Miet- und Pachtzinsen auf dem Hasi nach wie vor überhöht sind und wir überall geringere Hangarmieten trotz besserer Infrastruktur bezahlen müssen! Natürlich ist ein gewaltiger Arbeitsaufwand damit verbunden, aber die Mitglieder der FGH haben ja schon beim Flugplatzbau bewiesen, dass sie für ihren Verein alles tun. Nun, ich sehe eine letzte Möglichkeit, für alle viel Umtriebe zu ersparen: Ihre Kündigung wird durch Sie sofort um mindestens ein Jahr sistiert per sofort zu den jetzigen Bedingungen d. h. rund SFr. 35'000.- pro Jahr. Ansonsten müssen wir am Sonntag mit dem Ausfliegen der Flugzeuge beginnen.'
Dies ist als Rettungsversuch schon etwas bescheiden. Es wird vom Präsidenten der Fluggruppe ultimativ auf dem alten, von der Fluggruppe nicht erfüllten, Vertrag beharrt, obwohl die Fluggruppes seit vielen Jahren weiss, dass eine neue Zusammenarbeit begründet werden soll. Mit der ultimativen Forderung der Fluggruppe wird nichts erreicht, ausser einer Verschiebung der Lösung aktueller Probleme um ein weiteres Jahr.
Der Vorschlag der Vermieterin auf diesen behaupteten ‚Rettungsversuch‘ war der folgende (Auszug aus dem Mail, mit welchem dieser der Fluggruppe bestätigt wurde):
Ich habe deswegen heute Vormittag Herrn Nussbaumer angerufen und ihm mitgeteilt, dass
1.
eine Verlängerung des bestehenden Vertrages nicht möglich ist, und
2.
die Halterschaft 'abzutreten' ist (sinngemäss ausgedrückt, alles mit Vernunft gelöst im Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten).
3.
Sodann habe ich angeboten, dass die Fluggruppe das ihr schriftlich vorliegende Papier, welches das Überwintern der Flugzeuge bis Ende März/April 2010 im Hasenstrick ermöglichen würde, noch unterzeichnen kann. Dieses könne heute Abend im Hasenstrick an mich übergeben werden. Zudem wäre dann auch ein max. 5-zeiliges Papier zu unterzeichnen, welches beinhaltet, dass ich die gewünschten Dokumente bis Ende November erhalte und, dass bis Mitte Dezember ein gemeinsames Treffen zu vollziehen ist, anlässlich welchem ein weiterer Vertragsentwurf vorgelegt und bereinigt wird. Mein Ziel war es, dann auch zu einem Abschluss (Vertragsunterzeichnung) zu kommen.
Der Präsident der Fluggruppe Hasenstrick hat am 21.11.09, ca. 13.00 Uhr, angerufen und mitgeteilt, dass dieser Vorschlag abgelehnt wird. Es ist deshalb nicht mehr ersichtlich, wie es noch zu einer Lösung kommen könnte. Die Fluggruppe Hasenstrick hat sich jede Möglichkeit verbaut. Sie hat die Türe definitiv zugeschlagen.
Dies sehen offenbar auch besonnene Mitglieder der Fluggruppe so (eMail eines Mitglieds der Fluggruppe):
Leider, und das bedaure ich zutiefst, haben die Herren den Ball nicht aufgefangenen. Zufälligerweise war ich auf dem Hasi anwesend während Ihres Telefonats mit Nussbaumer, dessen arroganter Ton mich erschreckt hat, ich weiss nicht, von welchem Teufel er geritten wurde! Lieber Hr. Kellenberger, so haben wir nun 2 Verlierer. Bitte nehmen Sie nochmals zur Kenntnis, dass ich mich in keiner Art und Weise mit unserem Vorstand identifizieren kann, es hätte andere Lösungen gegeben.
>>> Wer würde schon mit einem solchen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen wollen?
Arbeitseinsatz der Fluggruppe Hasenstrick vom 5. Dezember 2009
Die Fluggruppe Hasenstrick hat sich mit deren definitiven Absage vom 21.11.09, übermittelt durch den Präsidenten um 13.00 Uhr, eine weitere Zukunft im Hasenstrick verbaut. Sie hat am 5. Dezember 2009 im Hasenstrick einen Arbeitseinsatz durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurde vieles demontiert, was hätte im Hasenstrick verbleiben können bzw. verbleiben müssen. Unverständlicherweise benutzten die Mitglieder der Fluggruppe Hasenstrick für die Zu- und Wegfahrt der Fahrzeuge die Graspiste, welche zu diesem Zeitpunkt witterungsbedingt völlig durchnässt und mit Nassschnee belegt war. Da liegt es auf der Hand, dass die Fahrzeuge an der Piste erkennbaren Schaden angerichtet haben. Man beachte dazu die Fotos, die links von diesem Text durch Anklicken heruntergeladen werden können. Bekanntlich haben Mitglieder der Fluggruppe Hasenstrick angedroht, sie würden, falls die Fluggruppe wegziehen müsste, die Piste pflügen. Sie haben dies mit den Fahrzeugen bereits vorweggenommen. Es hätten andere Möglichkeiten der Zu- und Weggfahrt bestanden. Der Hotelbetrieb wurde nicht angefragt, dafür die Schranken zu öffnen.
Bau des Flugfeldes durch die Fluggruppe in Fronarbeit
Die Fluggruppe Hasenstrick lässt wissen, dass sie das Flugfeld in Fronarbeit erstellt habe und dieses deshalb moralisch ihr gehöre (siehe Zeitungen). Es ist wohl zutreffend, dass Mitglieder der Fluggruppe immer wieder Leistungen erbracht haben. Dies gehört zum Wesen eines Vereins, jedermann kennt dies. Die ‚groben Arbeiten‘, und dies ist sehr wichtig, wurden jedoch vom Militär ausgeführt. Der diesen Kommentar Schreibende war seinerzeit Angehöriger der Armee (Einheit der Genietruppen), welche auf dem Hasenstrick tätig war und mit schweren Baumaschinen Erdbewegungen und anderes ausführte.
Ausblick auf das Jahr 2010
Infolge der Absage der Fluggruppe Hasenstrick vom 21. November 2009, 13.00 Uhr, ist der Grundeigentümerin und Vermieterin keine andere Möglichkeit verblieben, als sich nach einer neuen Lösung umzusehen. Dies wurde erleichtert durch den Umstand, dass der Präsident der Fluggruppe Hasenstrick die vielen Zeitungsberichte veranlasst hat. Aufgrund dieser haben sich vor allem im Jahr 2009 viele Sympathisanten und Interessenten gemeldet, worunter sich auch einige konkrete Bewerbungen befanden. Es war deshalb möglich, innert kurzer Zeit der Oeffentlichkeit eine neue Trägerschaft vorzustellen (siehe Dokument, von dieser Webseite herunterzuladen).
Zusammenfassung
Die Vermieterin, die Hasenstrick Liegenschaften AG, hat im Interesse des Standortes nie ausgeschlossen, mit der Fluggruppe Hasenstrick doch noch einen neuen Vertrag abzuschliessen. Eine Verlängerung des zwanzig Jahre alten Vertrages, welcher von der Fluggruppe gerichtlich angefochten und damit in Frage gestellt wurde, konnte jedoch nicht mehr in Frage kommen. Es wird jedermann einleuchten, dass bei diesen Vorkommnissen nur ein neuer Vertrag die erforderliche Rechtssicherheit hätte bringen können. Die Fluggruppe Hasenstrick wollte dies jedoch nicht. Die Hasenstrick Liegenschaften AG hat sich sehr lange und intensiv um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Sie hat sogar einen Vermittler eingesetzt, welcher selbst mal Mitglied der Fluggruppe Hasenstrick war und deshalb deren Bedürfnisse und Möglichkeiten kennt. Dieser wurde jedoch von Personen aus der Fluggruppe in direktem Kontakt und über die Presse lächerlich gemacht.
Hasenstrick Liegenschaften AG
Peter Kellenberger
Ausfertigung vom 12. Dezember 2009
(Diese Seite wird ergänzt und fortlaufend aktualisiert) |